Mieter müssen nach dem Auszug aus einer Mietwohnung nicht für gewöhnliche Gebrauchsspuren aufkommen. Das Wiesbadener Landgericht hat damit die Mieterrechte gestärkt und ein Urteil des Wiesbadener Amtsgericht aus dem Dezember 2018 bestätigt.
Ein Heizungsausfall während der kalten Jahreszeit ist nicht schön und hat die unangenehme Situation zur Folge, dass in der Regel auch das Warmwasser weg ist. Folglich ist die Lebensqualität